Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 15 U 129/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teleologische Auslegung der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes; Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgeldanspruchs eines Schlägereiopfers infolge gefährlicher Schnittverletzungen am Kopf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 20.03.1997 - 1 O 43/97
- OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 15 U 129/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1323
- MDR 1998, 1104
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 15 U 129/97
Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld auch zu einer Genugtuung führen (vgl. BGH GrZS 18, 149; BGH NJW 1993, 781, 782; 1996, 1591).Für den Fall der vorsätzlichen Körperverletzung ist deshalb auch bei der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes maßgeblich neben den Schmerzen und dem Leid, das der Geschädigte zu ertragen hatte, auf die körperliche Beeinträchtigung als solche als für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Faktor abzustellen (BGH NJW 1993, 781, 783).
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 15 U 129/97
Während letzterer Gedanke der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. BGHZ 128, 117, 121 ff.), kann dem Landgericht jedoch nicht darin gefolgt werden, daß dem Genugtuungsbedürfnis des Klägers schon in einem gewissen Grade dadurch Rechnung getragen worden sei, daß der Beklagte nach der Tat von Bekannten des Klägers tätlich angegriffen und dabei verletzt wurde (verprügelt wurde).Die Pflicht, den immateriellen Schaden gegenüber dem Verletzten tat- und schuldangemessen voll auszugleichen, besteht damit unabhängig neben etwaigen strafrechtlichen Folgen (BGHZ 128, 117 ff.; BGH NJW 1996, 1591 ).
- BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 15 U 129/97
Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld auch zu einer Genugtuung führen (vgl. BGH GrZS 18, 149; BGH NJW 1993, 781, 782; 1996, 1591).Die Pflicht, den immateriellen Schaden gegenüber dem Verletzten tat- und schuldangemessen voll auszugleichen, besteht damit unabhängig neben etwaigen strafrechtlichen Folgen (BGHZ 128, 117 ff.; BGH NJW 1996, 1591 ).
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 15 U 129/97
Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes gründet sich im Rahmen des § 847 BGB bei einer vorsätzlichen Straftat wie im vorliegenden Fall nämlich auf die durch die Tat geschaffene "besondere persönliche Beziehung" zwischen Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHZ 18, 149, 157), und sie unterscheidet sich damit begrifflich sowohl vom staatlichen Strafanspruch als auch von einem etwaigen Bedürfnis des Geschädigten nach dessen Verwirklichung.